ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1: AUFTRAGSANNAHME

Nur unter Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung oder eines Versands unserer Waren sind wir durch Angebote, Zusagen unserer Angestellten und mündliche oder schriftliche Aufträge vertraglich gebunden.

ARTIKEL 2 : LIEFERTOLERANZEN

Unsere Möbel-, Produkt- und Warenlieferungen werden mit den handelsüblichen Toleranzen durchgeführt, unabhängig davon, ob dies die Produktmengen, die Produktnormen oder die Produktqualität betrifft.

ARTIKEL 3 ; LIEFERUNGEN

3.1 Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Waren entweder direkt an den Kunden oder an ein von uns zu den günstigsten Preisen ausgewähltes Versand- oder Transportunternehmen. Unser Unternehmen übernimmt in diesem Fall keine Haftung. Die Lieferung der Ware erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden.

3.2 Die Versicherung gegen Beschädigung, Diebstahl oder Verlust wird nur auf schriftlichen Antrag des Kunden abgeschlossen, der uns in diesem Fall die für die Zahlung der Beiträge und der daraus resultierenden Gebühren und Abgaben notwendigen Summen vorauszahlen muss.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden einen Pauschalbetrag für die Transportkosten für Bestellungen kleiner Mengen in Rechnung zu stellen.

3.4 Bei Lieferverzug, Beschädigung und vollständigem oder teilweisem Verlust der transportieren Waren und Produkte ist es auch bei portofreiem Versand Aufgabe des Kunden, den Transporteur, der die Lieferung durchgeführt hat, innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung in einem eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung darüber zu informieren.

3.5 Reklamationen bezüglich der Merkmale, der Qualität, der Menge oder dem Gewicht der gelieferten Ware oder ihrer Nichtübereinstimmung mit dem Versand- oder Lieferschein müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ungeachtet der gegenüber dem Transporteur einzuhaltenden Bestimmungen schriftlich mitgeteilt werden. Diese 14-tägige Frist ermöglicht es dem Kunden, qualitative und quantitative Prüfungen der gelieferten Waren durchzuführen.

3.6 Jede Erhöhung von Gebühren, Abgaben, Steuern und Gebührenmarken, die auf Grundlage der Kosten und der Menge der Waren berechnet wird und nach Abschluss des Vertrags mit dem Kunden eintritt, geht zu Lasten des Käufers, auch wenn für den Verkauf der Vermerk „Gebühren entrichtet“ vorgesehen ist.

3.7 Auf Wunsch unserer Kunden und/oder wenn nicht anders angegeben, werden SADEVGROUP Deklarationen / Konformitätsbescheinigung automatische mit jedem Lieferschein ausgedruckt und jeder Lieferung beigelegt. Für spezifische Märkte (Luft- und Raumfahrt) und wenn nicht anders von unseren Kunden angegeben, kann SadevTEQ ihre eigene Konformitätsbescheinigung erstellen, die auf die ursprüngliche Konformitätsbescheinigung des Herstellers und allen aufbewahrten und nachvollziehbaren Dokumenten verweist; und, ggf. den definierten Anforderungen des gesamten Prozess entsprechen.

ARTIKEL 4 : LIEFERFRISTEN

Die auf unseren Unterlagen erwähnten Lieferfristen sind unverbindlich und laufen ab dem Zeitpunkt, an dem alle Geschäftsbedingungen von beiden Parteien akzeptiert wurden. Soweit nicht anderweitig von den Parteien vereinbart, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für die Lieferfristen.

ARTIKEL 5 : HAFTUNG NACH DEM VERKAUF

5.1 Bei Lieferung mangelhafter Ware beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz der Ware oder die Rückerstattung des vom Kunden an uns entrichteten Preises; Alle sonstigen Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.2 Die eventuelle Rückerstattung der mangelhaften Ware erfolgt mit allen von uns als geeignet erachteten Mittel: Gutschrift, Scheck, usw. Die Rückerstattung erfolgt jedoch nur dann, wenn der Kunde alle fälligen Rechnungen bezahlt hat und alle wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich vor allem aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergeben, erfüllt hat.

5.3 Der Kunde, der den Ersatz oder die Rückerstattung von mangelhafte Ware fordert, muss uns diese Produkte und Materialien weiterhin zur Verfügung stellen, damit wir Kontrollen durchführen und eventuell Gutachten erstellen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann unsere Gesellschaft nicht haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 6: GRÜNDE FÜR DIE ÄNDERUNG DER FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN

6.1 Sollte irgendeine Änderung der Situation des Kunden den Kundenkredit, den wir ihm gewährt haben, negativ beeinflussen, behalten wir uns das Recht vor, den laufenden Auftrag zu stornieren und/oder neue Sicherheiten zu fordern.

6.2 Für jeden mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ist der ihm bewilligte Kundenkredit auf den ursprünglich festgelegten Vertrag begrenzt. Sollte der Kunde demnach weitere Bestellungen tätigen, obwohl der erste Auftrag nicht komplett gezahlt wurde, so dass diese neue Situation den Kundenkredit, den wir dem Kunden gewährt haben, negativ beeinflusst, behalten wir uns das Recht vor, vom Kunden neue Sicherheiten zu fordern oder von ihm die Vorauszahlung der Fälligkeiten zu verlangen, damit er seinen Kundenkredit bei unserer Gesellschaft wiederherstellen kann.

6.3 Wenn der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag aus mehreren Lieferungen besteht und der Kunde eine vorgesehene Lieferung ablehnt oder eine vertraglich fällige Zahlung, die auf der von uns gesendeten Rechnung aufgeführt ist, nicht vollständig tätigt, wird der Vertrag VON RECHTS WEGEN aufgelöst. Der Kunde kann demnach keine Forderung als Ausgleich unserer „Lieferpflicht“ gegen uns stellen, da diese ab diesem Zeitpunkt unwirksam wird. Außerdem kann der Verkäufer in gegenseitigem Einvernehmen der Parteien von der Möglichkeit Gebrauch machen, sofort alle vom Kunden geschuldeten Summen zu verlangen, indem er sich auf die ursprüngliche Bestellung und den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag bezieht. Alle im Rahmen der betroffenen Bestellung geschuldeten Summen und alle anderen Summen, die der gleiche Kunde an uns zahlen muss, gleich welcher Art diese Summen sind, werden sofort fällig, unabhängig von den vorher vereinbarten Vertragsbedingungen und ohne Inverzugsetzung unsererseits oder eingehende Diskussion.

6.4 Bei Zahlungsverzug oder Teilzahlung am festgelegten Fälligkeitsdatum werden die Lieferungen, soweit nicht anderweitig von uns schriftlich festgelegt, bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Hauptsummen und Zinsen eingestellt, und der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag wird von Rechts wegen aufgelöst.

6.5 Bei Nichterfüllung einer aus dem abgeschlossenen Vertrag oder den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultierenden Verpflichtung durch den Kunden behalten wir uns das Recht vor, von Rechts wegen die Auflösung des/der zustande gekommenen Kaufvertrags/Kauverträge festzulegen. Diese Auflösung wird zehn Tage nach einer Inverzugsetzung durch eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung, die ohne Wirkung blieb, wirksam.

ARTIKEL 7 : ZAHLUNGEN

7.1 Die Zahlungen erfolgen auf unsere Anordnung hin an unsere Rechnungsadresse.

7.2 Die Einhaltung des vertraglich festgelegten Zahlungstermins ist verbindlich. Soweit nicht anderweitig festgelegt müssen unsere Rechnungen spätestens 30 Tage netto ab dem Versanddatum der Waren gezahlt werden. Bei Zahlung mit Wechsel ist der Käufer verpflichtet, die ihm ausgehändigten Papiere innerhalb von 7 Tagen zurückzusenden.

7.3 Gemäß dem Gesetz 92.1442 über die Lieferfristen bei Fällen, in denen die geschuldeten Summen nicht an den festgelegten Fälligkeitsdaten gezahlt werden, werden Säumniszuschläge, deren Betrag eineinhalb mal so hoch ist wie der gesetzliche Zinssatz, auf genannte geschuldete Summen angewendet und bis zur vollständigen Zahlung angerechnet.

7.4 Bei Zahlungsverzug oder bei Teilzahlung am festgelegten Fälligkeitsdatum behalten wir uns das Recht vor, die Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung der Hauptsumme und der Zinsen einzustellen.

7.5 In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien und als Vertragsstrafe wird eine Pauschalerhöhung von 150 Euro pro nicht bezahlte Forderung festgelegt.

7.6 Wenn die finanzielle Lage unseres Kunden nicht zufrieden stellend ist, behalten wir uns das Recht vor, neue Sicherheiten zu verlangen und den Vertrag von Rechts wegen aufzulösen.

7.7 Die vereinbarten Preise berücksichtigen die wirtschaftlichen und geldwirtschaftlichen Bedingungen und die aktuellen Preise der Rohstoffe. Wir behalten uns das Recht vor, den gesamten oder einen Teil des Vertrags zu unterschiedlichen Preisen in Rechnung zu stellen, soweit diese Bedingungen vor oder während der Ausführung des Auftrags Schwankungen unterworfen sind. Unsere Preise beruhen immer auf dem Marktpreis, der zum Zeitpunkt der Unterbreitung des Angebots oder der Registrierung des Auftrags gültig ist, und sie können bei Änderung dieses Preises von Rechts wegen geändert werden.

ARTIKEL 8 : QUALITÄT UND QUALITÄTSKONTROLLE DER GELIEFERTEN PRODUKTE

8.1 Soweit keine besondere Anfrage des Kunden vorliegt, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der speziellen Qualität der Produkte oder bestimmter Qualitätskontrollen von Produkten sind, weisen die verkauften Produkte eine handelsübliche, gängige Qualität auf.

8.2 Alle über die Qualität, die chemische Zusammensetzung und die physischen Merkmale und Eigenschaften usw. gemachten Angaben der verkauften Waren sind unverbindlich und schließen – soweit nicht anderweitig festgelegt- auf keinen Fall irgendeine Garantie des Verkäufers ein.

ARTIKEL 9: EINKAUFSBEDINGUNGEN DES KUNDEN

9.1 Die Tatsache, uns einen Auftrag zu erteilen oder die Tatsache, dass wir einen Auftrag bestätigen, bringt von Rechts wegen die Annahme des Auftrags durch den Kunden OHNE Vorbehalt der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sich. Der Kunde erklärt demnach ausdrücklich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen ZU KENNEN.

9.2 Dementsprechend VERZICHTET der von den vorliegenden Geschäftsbedingungen betroffene Kunde oder Käufer auf seine eigenen EINKAUFSBEDUNGEN, unabhängig der darin festgelegten Fristen, und vor allem wenn er uns Einkaufsbedingungen oder andere Dokumente zugeschickt hat, die Bestimmungen enthalten, die unseren eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, ohne dass diese Bestimmungen Gegenstand einer schriftlichen Sondervereinbarung waren, die von den Parteien unterzeichnet wurde und Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen vorsehen.

ARTIKEL 10: EIGENTUMSVORBEHALT

10.1 Wir verkaufen unter Eigentumsvorbehalt und ohne Ausnahme alle von uns vertriebenen Produkte, Materialien und Waren.

10.2 Wir behalten das Eigentum der gelieferten Waren als Garantie für die laufenden und künftigen Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden haben, bis alle von ihm geschuldeten SUMMEN vollständig gezahlt wurden.

10.3 Wir können mit der Eigentumsvorbehaltsklausel direkt von den eventuellen Drittkäufern die Zahlung des Preises oder eines Teils des Preises der von uns verkauften Waren, die weder gezahlt, noch wertmäßig beglichen noch auf dem Kontokorrentkonto zwischen dem Kunden und seinen Käufern verrechnet wurden, verlangen

10.4 Sobald der Käufer oder der Kunde die Verpflichtungen, die er durch den zwischen uns abgeschlossenen Handelsvertrag eingegangen ist, erfüllt, hat er das Recht, die gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen, und selbst die Eintreibung der übertragenen Forderungen vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln bezüglich der Kreditwürdigkeit oder der finanziellen Glaubwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, selbst die übertragenen Forderungen einzutreiben und die gelieferten Waren als Klausel eines „Verkaufs unter Eigentumsvorbehalt“ zurückzunehmen.

10.5 Wir können nach unserem eigenen Ermessen die Rechte, die uns durch vorliegende Eigentumsvorbehaltsklausel übertragen werden, ausüben oder nicht und sie eventuell für alle oder einen Teil der gelieferten Ware anwenden.

10.6 Vorliegende Klausel stellt in allen unseren Bestimmungen eine grundlegende Bedingung dar, ohne die unsere Gesellschaft den Vertrag mit dem Kunden nicht abgeschlossen hätte; dieser erkennt diese Bedingung ausdrücklich an und verpflichtet sich, nicht deren Umsetzung zu beeinträchtigen und/oder deren Anwendung zu bestreiten.

ARTIKEL 11 : ZUWEISUNG DER GERICHTSBARKEIT

Die Zuständigkeit wird ausdrücklich den Gerichten von ANNECY zugewiesen, selbst wenn es mehrere Beklagte gibt. Dies stellt für uns eine grundlegende Bedingung im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit dar. Die Akzeptierung der Begleichung oder Zahlung außerhalb von ANNECY hat weder eine Erneuerung noch eine Abweichung von der vorliegenden Klausel zur Folge.